Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Mario Huber – Transporte Huber

1. Anwendungsbereich

1.1 Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen
des Kunden gelten nicht.
1.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Erfordernis der
Schriftform.
1.3 Die AGB gelten für sämtliche Leistungen, die wir im Zusammenhang mit Transporten, Materiallieferungen und Erdarbeiten erbringen. Soweit die AGB oder andere Vertragsbestimmungen keine besonderen Regelungen enthalten, ist die Ö–NORM B 2110 in der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung anzuwenden.
1.4 Die AGB sind jedenfalls Vertragsbestandteile. Der Kunde bestätigt, dass sämtliche Bestimmungen der AGB vor Vertragsabschluss im Einzelnen ausgehandelt wurden.

2. Angebote

2.1 Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Wir sind berechtigt, einen Auftrag spätestens acht Tage nach Eingang ohne Angabe von Grün- den abzulehnen. Ein Vertrag kommt erst mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung an den Kunden zu Stande. Ersatzansprüche wegen eines nicht zustande gekommenen Vertrags sind ausgeschlossen.
2.2 Termine und Fristen, die wir in Angeboten veranschlagen, sind unverbindlich. Ersatzansprüche wegen der Verschiebung von Terminen und Fristen sind ausgeschlossen.
2.3 Unsere Angebote beruhen auf Informationen, die wir vom Kunden erhalten. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der Informationen.

3. Leistungen

3.1 Der Kunde hat auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass wir alle Baustellen und Arbeitsplätze ohne Einschränkungen erreichen können.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die reibungslose und ungehinderte Baustellen Zu- und abfahrt zu ermöglichen. Der Kunde hat auch die Zufahrtswege auf seine Kosten und Gefahr so frei- und instand zu halten, dass sie von Fünf-Achs-LKW-Zügen befahren werden können.

3.3 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass keinerlei Behinderungen bei Zu- und Abfahrten sowie beim Ab- und Beladen auftreten und haftet für allfällige Mehrkosten.

3.4 Soweit für die Leistung behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese vom Kunden auf sein Risiko und seine Kosten rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden.
3.5 Werden durch die Leistungserbringung Rechte Dritter berührt, hat der Kunde auf seine Kosten das Einvernehmen mit den Berechtigten herzustellen.
3.6 Der Kunde ist verpflichtet, uns über alle Umstände der Leistungserbringung rechtzeitig, vollständig und umfassend zu informieren. Er hat uns insbesondere auf alle möglichen Hindernisse hinzuweisen, die im Zuge der Leistungserbringung auftreten könnten. Der Kunde haftet für alle Folgen, die aus der Verletzung dieser Pflichten entstehen. Der Kunde trägt in jedem Fall das gesamte Bodenrisiko selbst.
3.7 Bei sämtlichen Transporten und Lieferungen geht die Gefahr mit der Be- bzw. Entladung auf den Kunden über. Darüber hinaus trägt der Kunde schon vor der Übernahme die Gefahr für unsere Leistungen, und zwar insbesondere für Zerstörung, Untergang, Beschädigung und Diebstahl.
3.8 Unsere Arbeiten umfassen keinerlei Nebenleistungen. Sämtliche Nebenleistungen sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
3.9 Der Kunde ist für die Bereitstellung der Baustelleninfrastruktur auf eigene Kosten verantwortlich und übermittelt rechtzeitig vor Leistungsbeginn sämtliche erforderlichen Informationen. Der Kunde haftet für alle Folgen, die auf unrichtige oder unvollständige Informationen zurückgehen.
3.10 Termine und Leistungsfristen sind unverbindlich und lediglich als Richtwerte anzusehen. Schadenersatzforderungen des Kunden oder ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Leistungsverzögerungen sind jedenfalls ausgeschlossen.

4. Ausführungsunterlagen

4.1 Der Kunde übergibt in allen Fällen unaufgefordert sämtliche Unterlagen, die für die Ausführung erforderlich sind. Der Kunde haftet für alle Folgen, die darauf zurückzuführen sind, dass Informationen nicht oder nicht rechtzeitig erteilt werden.
4.2 Einbauten wie Strom-, Gas-, Wasser- und EDV-Leitungen, etc. hat uns der Kunde nachweislich vor Beginn der Arbeiten schriftlich bekanntzugeben. Alle weiteren Einbauten sind ebenfalls schriftlich bekanntzugeben und vom Kunden freizulegen.
4.3 Unterlagen, die der Kunde im Zusammenhang mit unserer Leistung anfordert, sind gesondert zu vergüten. Das gilt auch dann, wenn zur Dokumentation aus welchem Grund immer besondere Unterlagen erstellt werden müssen. Der Kunde ist verpflichtet, alle daraus entstehenden Kosten zu ersetzen.
4.4 Der Kunde ist alleiniger Abfallbesitzer und haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften unabhängig von unserer Tätigkeit. Er ist verpflichtet, uns vor Beginn der Arbeiten alle in diesem Zusammenhang relevanten Unterlagen wie Abfallinformation, Gutachten, etc. vorzulegen und uns schriftlich über alle wesentlichen Tatsachen zu informieren.

5. Ausführung

5.1 Der Kunde gibt uns vor Leistungsbeginn einen Vertreter bekannt, der bevollmächtigt ist, alle für die gesamte Vertragsabwicklung und Vertragsänderungen erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen sowie sofort entsprechende Veranlassungen zu tätigen.
5.2 Der Kunde ist ohne Zustimmung unserer Geschäftsführung nicht berechtigt, unserem Personal Weisungen zu erteilen, die von der Art und Weise oder vom Umfang unserer Leistungen abweichen.
5.3 Wir sind nach eigenem Ermessen zum Einsatz von Subunternehmern berechtigt, ohne den Kunden zu informieren. Der Kunde darf ihm bekanntgegebene Sub- unternehmer nur aus wichtigen Gründen ablehnen, die einen Rücktritt vom Vertrag rechtfertigen würden.
5.4. Grabungsmeldungen müssen vor Beginn von Erdarbeiten auf öffentlichen und/oder privaten Grund und Boden vom Verantwortlichen für die Ausführung (Bauherr, Auftraggeber) erbracht werden und uns übergeben werden. Wenn keine Erbringung der Unterlagen erfolgt geht die gesamte Haftung über die Einbauten auf den Auftraggeber über.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Unsere Kalkulation beruht auf Angaben des Kunden. Preisänderungen bleiben daher vorbehalten.
6.2 Leistungsabweichungen jeder Art berechtigen uns zur Festsetzung neuer Preise, und zwar auch für Pauschalpreisvereinbarungen. Das gilt sowohl im Fall von Leistungsänderungen, die auf Anordnungen des Kunden beruhen, als auch bei jeder Störung der Leistungserbringung. Preise gelten nur bei Beauftragung des gesamten Angebots.
6.3 Sämtliche Preise sind Nettopreise. Dazu kommen die Umsatzsteuer und sämtliche Abgaben, Gebühren und Beiträge wie etwa Landschaftsschutzabgabe und Altlastenbeitrag, die unmittelbar bei der Ausführung unserer Leistung anfallen.
6.4 Sämtliche Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonto gewähren wir nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Der jeweilige Rechnungs- betrag muss uns am letzten Tag der Zahlungsfrist gutgeschrieben sein.
6.5 Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz ab dem Tage der Lieferung, mindestens aber 12% p.a. zu verrechnen.
6.6 Wir sind jederzeit berechtigt, vom Kunden für das noch ausstehende Entgelt eine Sicherstellung bis zur Höhe eines Fünftels des vereinbarten Entgelts zzgl. Umsatzsteuer und bei Verträgen, die innerhalb von drei Monaten zu erfüllen sind, bis zur Höhe von zwei Fünfteln des vereinbarten Entgelts zzgl. Umsatzsteuer zu verlangen. Die Sicherstellung ist in Form einer abstrakten Bankgarantie zu erbringen. Kommt der Kunde dem Verlangen auf Leistung einer Sicherstellung nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, die Leistung zu verweigern und unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten.
6.7 Bei jeder Zahlungsverweigerung oder der Nichtbezahlung von Teilrechnungen und Rechnungen sind wir berechtigt, jede weitere Leistung zu verweigern und unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt auch dann, wenn sich die Bonität des Kunden verschlechtert.

7. Gewährleistung

7.1 Wir leisten ausschließlich dafür Gewähr, dass der Vertragsgegenstand den Vereinbarungen entspricht. Für gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften oder eine bestimmte Eignung übernehmen wir keine Haftung.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Mängel unverzüglich und spätestens innerhalb von acht Tagen ab Lieferung bzw. Leistungserbringung der jeweiligen Teil- oder Einzelleistung schriftlich zu rügen. Unterlassene oder zu spät erstattete Mängelrügen schließen unsere Gewährleistung aus.

8. Schadenersatz

8.1 Wir haften nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. In allen anderen Fällen trifft uns keine Haftung. Die Beschränkung gilt nicht für Personenschäden.
8.2 Jede Haftung ist betragsmäßig auf die zur Verfügung stehende Versicherungsdeckung beschränkt.
8.3 Wir haften nicht für Schäden, deren Verursacher nicht feststellbar sind, sofern andere Auftragnehmer im Baustellenbereich beschäftigt waren.
8.4 Wir haften nicht für Schäden, die wegen Weisungen des Kunden oder Anordnungen Dritter, in welcher Form immer, entstanden sind.

9. Streitfälle, anwendbares Recht und Gerichtsstand

9.1 Streitfälle über die Leistungserbringung berechtigen uns, die Leistungen einzustellen. Der Kunde kann daraus keine Ansprüche ableiten.
9.2 Es ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.
9.3 Erfüllungsort für die vom Kunden zu erbringenden Leistungen ist Kirchberg; Gerichtsstand für Streitigkeiten aus den von uns getätigten Lieferungen / erbrachten Leistungen ist das sachlich zuständige Gericht in Mattighofen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Der Vertrag ersetzt alle mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen über den Vertragsgegenstand und enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern.
10.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, unsere Forderungen durch Aufrechnung mit Ansprüchen welcher Art auch immer aufzuheben.
10.3 Der Kunde verzichtet darauf, den Vertrag wegen Irrtums oder aus irgendwelchen anderen Gründen anzufechten.
10.4 Der Vertrag geht auf unserer Seite auf jeden Rechtsnachfolger über. Auf Seiten des Kunden kann der Vertrag nur dann wirksam auf einen Rechtsnachfolger übergehen, wenn wir vorher schriftlich zugestimmt haben. Die Zustimmung werden wir nur bei begründeten Bedenken verweigern.
10.5 Der Kunde trägt alle vertraglich nicht geregelten Kosten, Steuern und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Errichtung und Durchführung des Vertrags entstehen könnten.
10.6 Die Ungültigkeit, Unzulässigkeit oder Unausführbarkeit einzelner Bestimmungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die Ver- tragspartner werden solche Bestimmungen durch eine dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommende Regelung ersetzen.